konsti deux

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heute morgen ist mir blindfisch endlich der entscheidende hinweis begegnet, der das rätsel um die wandmalereien in der kontablerwache löst: es handelt sich um den text einer frankfurter ratsverordnung von 1756, die folgendermaßen lautet:

ubahnsteig richtung enkheim:„Nachdeme Einem Hoch-Edlen und Hochweisen Rath allhier höchst-ärgerlich und beschwerlich vorgekommen, daß, besonders den Sonntag, durch übermäßiges Schwelgen und Zechen, allerley Zanck, Streit und Schlägerey, ja gar Auflauf und bey nahe Tumult, veranlasset werde… Als werden, alle und jede hiesige Burger, Beysassen und Einwohner…

ubahnsteig richtung hausen:…nachdrücklich von Obrigkeits wegen verwarnet, sich des übermäßigen Trinckens und Zechens bis in die sinckende Nacht, besonders an Sonn- und Feyertägen, am meisten aber alles Geschrey, Tumults, Zänckerey, Schlaghändel und Widersetzung der Wachen und Patroullien, auch Nacht-Wächtern, in den Häusern sowohl, als auf den Gassen zu enthalten.“

ob das so noch gilt? habe nicht den eindruck, dass man sich dran hält, wenn man manche gestalten dort beobachtet. naja, bin ja auch relativ selten sonntags dort…